Die Gemeinde Willmars ist ein beliebter Wohnort.
Damit die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben; darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Die dafür geltenden Richtlinien bei Neu- und Umbauten entnehmen Sie bitte den Bebauungsplänen.
Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken. Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 BauGB Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne/Ortabrundungssatzungen liegen im Rathaus der Stadt Ostheim v.d.Rhön zur Einsicht aus. Zur Beantwortung Ihrer Fragen steht Ihnen die Bauamtsleitung gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner Teamleitung